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Mitarbeiter im Housekeeping (m/w/d) gesucht!
Auszubildender (m/w/d) Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar schreibt zum 01.08.2021 eine
Ausbildung zur Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft (m/w/d) aus.
Unsere Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaft führen und überwachen die umweltgerechte Abfalltrennung durch. Schwerpunkte sind:
- Abfälle sortieren, wiederaufbereiten oder entsorgen
- Überwachen von Maschinen und Anlagen, die den Müll sortieren, trennen oder verbrennen
- Durchführung von Messungen zur Analyse von Sickerwasser, damit keine Schadstoffe in die Umwelt gelangen
- Beantworten von Kundenfragen
- Einweisung der Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände
- Müll und Abfälle chemisch analysieren
- Fahrzeuge verwiegen und die Materialmenge bestimmen
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Ausbildungsvergütung:
1. Ausbildungsjahr: 1043€
2. Ausbildungsjahr: 1093€
3. Ausbildungsjahr: 1139€
Ausbildungsorte:
Theorie: Berufsschule Ribnitz-Damgarten
Praxis: erfolgt beim BCAW in Rostock sowie im Unternehmen
Ausbildungsart: duale Ausbildung
Ihr Profil:
- Mindestens Realschulabschluss
- Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein
- Reaktionsgeschwindigkeit
- Handwerkliches Geschick und technisches
- Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen. Die Ausschreibungsfrist endet am 07.03.2021
Hansestadt Wismar, Der Bürgermeister
Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
Sachgebiet Personalwesen, Frau Schröder
Werftstraße 1, 23966 Wismar
Tel.: 03841/749-111
E-Mail: aschroeder@evb-hwi.de
Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen per E-Mail. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihre Bewerbungsun-terlagen grundsätzlich nicht zurückgesandt und in der Regel drei Monate nach Abschluss des Bewerbungs-verfahrens datenschutzkonform vernichtet werden. Selbstverständlich können Sie Ihre Bewerbungsunterla-gen auch hier wieder abholen. Auf die Nutzung einer Bewerbungsmappe ist zu verzichten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass mit der Bewerbung verbunden Kosten wie Reisekosten etc. nicht erstattet werden. Nur die innerhalb der Ausschreibungsfrist eingegangenen Bewerbungen werden bei der Auswahl berücksichtigt.
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