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Gerichtshelferin / Gerichtshelfers (m/w/d)

Bei der Staatsanwaltschaft Kiel ist ab Mitte Januar 2021 die Stelle

einer Gerichtshelferin / eines Gerichtshelfers (m/w/d)

für die Dauer einer Elternzeitvertretung befristet für ca. 1 Jahr in Teilzeit mit bis zu 27 Wochenstunden zu besetzen.

Diese Ausschreibung richtet sich gleichermaßen an Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und an externe Bewerberinnen und Bewerber.

Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst:

  • Untersuchungen und Darstellungen der persönlichen Verhältnisse und der sozialen Situation von erwachsenen Tatverdächtigen
  • Berichterstattung über Geschädigte und Tatfolgen (Opferberichterstattung) Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs
  • Beiträge hinsichtlich der Strafzumessung und der Strafaussetzung zur Bewährung
  • Vorbereitung von Entscheidungen in der Strafvollstreckung und in Gnadensachen
  • Vermittlung und Überwachung von gemeinnütziger Arbeit
  • Im Einzelfall übergreifende Zusammenarbeit mit anderen sonst zuständigen Institutionen und Behörden

Das Anforderungsprofil
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:

  • Ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium mit Abschluss als Diplom Sozialpädagogin (FH) / Diplom Sozialpädagoge (FH), bzw. Soziale Arbeit BA mit staatlicher Anerkennung
  • Führerschein Klasse B und eigenes KFZ

Für die Bewerbung von Vorteil sind:

  • hohe soziale Kompetenz und Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit
  • Problemlösefähigkeit
  • Informations- und Kommunikationsfähigkeit
  • sicheres Auftreten auch gegenüber schwierigem Publikum
  • Organisationskompetenz
  • Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit
  • Bereitschaft zur Qualifizierung / Fortbildung
  • Sicherheit in Wort und Schrift / im Berichtswesen
  • EDV-Kenntnisse

Wir bieten Ihnen
Die Einstellung erfolgt im Angestelltenverhältnis. Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung in der  Entgeltgruppe 10 TV-L möglich.

Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit  Behinderung ein Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei  entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und weist daraufhin, dass  Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung  vorrangig berücksichtigt werden.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der  Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.

Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit  Migrationshintergrund bei uns bewerben.

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte möglichst bis zum

30. November 2020

an die Leitende Oberstaatsanwältin, Personalgeschäftsstelle, Schützenwall 31/35, 24114 Kiel oder gerne in elektronischer Form an
(verwaltung@staki.landsh.de). Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.

Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir  ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des  Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des  Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren  Datenschutzbestimmungen
(https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung /STA/Staatsanwaltschaften/_documents/HinweisDatenverarbeitung.html) entnehmen.
 

Für Rückfragen steht Ihnen der Geschäftsleiter, Herr Kutz  (kontakt@staki.landsh.de oder Tel. 0431-604 3336), gern zur Verfügung....

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Fachhochschule/Akademie oder gleichwertiger Abschluss

Veröffentlicht am 05.12.2020

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