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Justizfachangestellte (m/w/d) / Justizfachangestellter (m/w/d) im Bereich der Serviceeinheiten

Beim Arbeitsgericht Flensburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle 

einer / eines Justiz(fach)angestellten (m/w/d)

auf Dauer in Vollzeit im Bereich der Serviceeinheiten zu besetzen. 

Diese Ausschreibung richtet sich gleichermaßen an Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und an externe Bewerberinnen und Bewerber.

Als Justiz(fach)angestellte / Justiz(fach)angestellter (m/w/d) arbeiten Sie im Team einer Service­einheit und sind mit der Organisation und Verwaltung der Geschäfts­stelle betraut.
Die Arbeits­gerichte sind für alle Rechtsstreitigkeiten (auch Mahnverfahren) zwischen Arbeit­nehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis zuständig. Auch Streitig­keiten zwischen Betriebsrat und Arbeit­geber und von Arbeit­nehmern untereinander aus der Arbeit sind vom Arbeits­gericht zu entscheiden.

Seit 2019 werden in der Arbeitsgerichtsbarkeit Schleswig-Holstein bereits elektronische Gerichtsakten mit dem Verwaltungs- und Informationssystem VIS-Justiz geführt.

Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

  • Registratur und Datenerfassung
  • Bearbeitung des Posteingangs und Postausgangs
  • Aktenverwaltung in eAkten
  • Überwachung und Bearbeitung von Fristen
  • Fertigung von Protokollen / Urteilen / Schriftsätzen nach Diktat
  • Überwachung von Zahlungseingängen etc.
  • Erteilung einfacher Vollstreckungsklauseln

Das Anforderungsprofil:

Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:

  • Abgeschlossene Ausbildung zur / zum Justiz(fach)angestellten (m/w/d) bzw. der Nachweis der Kenntnisse einer vergleichbaren Tätigkeit mit abgeschlossener Berufsausbildung
  • Gute PC-Kenntnisse in der Anwendung der gängigen Office-Produkte (Word, Excel, Outlook) sowie die Bereitschaft, sich in neu EDV-Anwendungen einzuarbeiten
  • Soziale Kompetenz, Teamfähigkeit und Belastbarkeit

Für die Bewerbung von Vorteil sind:

  • Informations- und Kommunikationsfähigkeit
  • Erfahrung im Bereich elektronischer Akten und des elektronischen Rechtsverkehrs

Wir bieten Ihnen:

Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.

Darüber hinaus bieten wir:

  • Ein kollegiales Arbeitsklima
  • Ein vielseitiges Fortbildungsangebot
  • Ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
  • Eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten
  • 30 Tage Urlaub im Jahr
  • Ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Ein Jobticket für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie eine gute Anbindung an den ÖPNV

Wir freuen uns auf Sie!

Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Schwer­behinderte und ihnen Gleich­gestellte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berück­sichtigt.

Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleich­gewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landes­verwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben, und weist daraufhin, dass Frauen bei gleich­wertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeit­beschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landes­regierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.

Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrations­hintergrund bei uns bewerben.

Jetzt bewerben!

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebens­lauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeits­zeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Ver­waltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Ein­verständnis­erklärung zur Einsicht­nahme in die Personal­akte, richten Sie bitte bis zum 1. Dezember 2023 an die Direktorin des Arbeitsgerichts Flensburg, Südergraben 55, 24937 Flensburg, gerne in elektronischer Form (E-Mail: Verwaltung.arbgfl@arbgsh.landsh.de). Bei Bewerbungen in Papier­form bitten wir um Über­sendung von Kopien, da die Bewerbungs­unter­lagen nicht zurück­gesandt werden.

Auf die Vorlage von Lichtbildern / Bewerbungs­fotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durch­führung des Bewerbungs­verfahrens auf der Grund­lage des § 85 Absatz 1 des Landes­beamten­gesetzes und § 15 Absatz 1 des Landes­datenschutz­gesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Daten­schutz­bestimmungen ent­nehmen.

Für tarifrechtliche und fachliche Fragen zum Anforderungs­profil sowie Fragen zum Verfahren und den damit verbundenen Auf­gaben steht Ihnen die Geschäfts­leiterin des Arbeits­gerichts Flensburg, Frau Christina Sörensen (E-Mail: Christina.Soerensen@arbgsh.landsh.de oder Tel.: 0461 89‑383), gerne zur Ver­fügung.

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Deliusstraße 22, 24114 Kiel

 

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Veröffentlicht am 16.11.2023

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