
Justizfachangestellte (m/w/d) / Justizfachangestellter (m/w/d) im Bereich der Serviceeinheiten
Beim Arbeitsgericht Flensburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
einer / eines Justiz(fach)angestellten (m/w/d)
auf Dauer in Vollzeit im Bereich der Serviceeinheiten zu besetzen.
Diese Ausschreibung richtet sich gleichermaßen an Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und an externe Bewerberinnen und Bewerber.
Als Justiz(fach)angestellte / Justiz(fach)angestellter (m/w/d) arbeiten Sie im Team einer Serviceeinheit und sind mit der Organisation und Verwaltung der Geschäftsstelle betraut.
Die Arbeitsgerichte sind für alle Rechtsstreitigkeiten (auch Mahnverfahren) zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis zuständig. Auch Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber und von Arbeitnehmern untereinander aus der Arbeit sind vom Arbeitsgericht zu entscheiden.
Seit 2019 werden in der Arbeitsgerichtsbarkeit Schleswig-Holstein bereits elektronische Gerichtsakten mit dem Verwaltungs- und Informationssystem VIS-Justiz geführt.
Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
- Registratur und Datenerfassung
- Bearbeitung des Posteingangs und Postausgangs
- Aktenverwaltung in eAkten
- Überwachung und Bearbeitung von Fristen
- Fertigung von Protokollen / Urteilen / Schriftsätzen nach Diktat
- Überwachung von Zahlungseingängen etc.
- Erteilung einfacher Vollstreckungsklauseln
Das Anforderungsprofil:
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- Abgeschlossene Ausbildung zur / zum Justiz(fach)angestellten (m/w/d) bzw. der Nachweis der Kenntnisse einer vergleichbaren Tätigkeit mit abgeschlossener Berufsausbildung
- Gute PC-Kenntnisse in der Anwendung der gängigen Office-Produkte (Word, Excel, Outlook) sowie die Bereitschaft, sich in neu EDV-Anwendungen einzuarbeiten
- Soziale Kompetenz, Teamfähigkeit und Belastbarkeit
Für die Bewerbung von Vorteil sind:
- Informations- und Kommunikationsfähigkeit
- Erfahrung im Bereich elektronischer Akten und des elektronischen Rechtsverkehrs
Wir bieten Ihnen:
Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
- Ein kollegiales Arbeitsklima
- Ein vielseitiges Fortbildungsangebot
- Ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- Eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- Ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
- Ein Jobticket für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie eine gute Anbindung an den ÖPNV
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben, und weist daraufhin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum 1. Dezember 2023 an die Direktorin des Arbeitsgerichts Flensburg, Südergraben 55, 24937 Flensburg, gerne in elektronischer Form (E-Mail: Verwaltung.arbgfl@arbgsh.landsh.de). Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern / Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für tarifrechtliche und fachliche Fragen zum Anforderungsprofil sowie Fragen zum Verfahren und den damit verbundenen Aufgaben steht Ihnen die Geschäftsleiterin des Arbeitsgerichts Flensburg, Frau Christina Sörensen (E-Mail: Christina.Soerensen@arbgsh.landsh.de oder Tel.: 0461 89‑383), gerne zur Verfügung.
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Deliusstraße 22, 24114 Kiel