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Justizfachangestellte (m/w/d)

Meine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten angestellt im öffentlichen Dienst 

Ich bin Ansprechperson in der Justiz

Ich bin bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig und erledige Aufgaben in sogenannten Serviceeinheiten, in denen die Tätigkeiten von Richtern, Rechtspflegern und der Geschäftsstelle vernetzt werden. Langweilig wird es auf keinen Fall, denn ich bin für einen reibungslosen Geschäftsablauf mitverantwortlich. Meine Aufgaben sind sehr verantwortungsvoll und abwechslungsreich. Gerichtsverhandlungen werden von mir vorbereitet und protokolliert. Mir werden Urteile und Schriftstücke diktiert. Ich berechne und kontrolliere Fristen, entwerfe und beglaubige Schriftstücke. Kosten von Verfahren und Entschädigungen von Zeugen und Sachverständigen sind von mir zu berechnen. 

Die Zahlungseingänge sind von mir zu überwachen. Ich führe Verzeichnisse und Register und erledige den Schriftverkehr. Als Justizfachangestellte(r) bin ich auch Ansprechperson für ratsuchende Menschen. Ich nehme Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen entgegen. Nach meiner Ausbildung kann ich in verschiedenen Abteilungen bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Fachgerichte sowie bei den Staatsanwaltschaften eingesetzt werden. Zum Beispiel am Zivil-, Straf-, Betreuungs-, Nachlass- oder Familiengericht bzw. am Arbeits-, Verwaltungs- oder Sozialgericht.

Meine Ausbildung

Die Ausbildung beginnt jeweils am 1. September und dauert dann drei Jahre. Es gibt praktische und theoretische Ausbildungsabschnitte. Die Theorie lerne ich an der Berufsschule in Güstrow. Unterrichtet werden hier unter anderem die Fächer Zivil- und Strafrecht, gerichtliche Verfahrensabläufe, Büroorganisation und Textverarbeitung. Den Praxisteil absolviere ich an einem der Amtsgerichte und bei den Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern.

Meine Ausbildungsvergütung beträgt im ersten Ausbildungsjahr ca. 1.087 €,
im zweiten Jahr ca. 1.141 €,
im letzten Jahr ca. 1.190 €.

Was bringt mir meine Ausbildung?

In den letzten Jahren wurden nahezu alle Auszubildenden nach ihrem erfolgreichen Abschluss in den Justizdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern übernommen. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht. Mit der erfolgreichen Ausbildung besteht jedoch die Möglichkeit, bundesweit bei Gerichten und Staatsanwaltschaften als Justizfachangestellte(r) anzufangen.
Wer sich weiterqualifizieren möchte, kann eine Ausbildung zum Gerichtsvollzieher beginnen. Ich kann auch ein duales Studium zum Rechtspfleger aufnehmen, wozu ich allerdings das Abitur oder die Fachhochschulreife benötige.

Welche Voraussetzungen ich erfüllen muss

– Abschluss der mittleren Reife / mindestens Berufsschulreife
– gute Deutschkenntnisse
– Teamfähigkeit
– selbstständiges Arbeiten
– Sorgfalt und Zuverlässigkeit
– Verantwortungsbewusstsein
– Belastbarkeit
– Flexibilität
– offene und kommunikative Art

Vollständig sind Ihre Bewerbungsunterlagen mit

– einem tabellarischen Lebenslauf
– einem Bewerbungsfoto
– dem Zeugnis des bis dahin höchsten Schulabschlusses
– ggf. Nachweisen / Zeugnissen für absolvierte Praktika, Qualifikationen
– ggf. Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis

Interesse? Bewerben Sie sich. 

Ihre Bewerbung senden Sie bitte an folgende Adresse:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock
Wallstraße 3
18055 Rostock
Telefon: (0381) 331-0
Telefax: (0381) 45 90 991
verwaltung@olg-rostock.mv-justiz.de

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz
Mecklenburg-Vorpommern

Puschkinstraße 19-21
19055 Schwerin
Tel. (0385) 588 13003
Fax: (0385) 588 13450
presse@jm.mv-regierung.de
www.jm.mv-regierung.de

Weitere Infos unter www.jm.mv-regierung.de

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Veröffentlicht am 01.09.2023

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