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Sachbearbeiterinnen / Sachbearbeiter (m/w/d)

Der Kreis Segeberg liegt als Bestandteil der Metropolregion Hamburg verkehrsgünstig inmitten von Schleswig-Holstein zwischen Nord- und Ostsee und ist ein verlässlicher Arbeitgeber für rund 1.000 Mitarbeiter*innen.

Wir suchen für unseren Fachdienst 51.30 Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere

Sachbearbeiterinnen / Sachbearbeiter (m/w/d)
Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe.

  • Entgeltgruppe E9b TVöD / A10 SH BesG
  • unbefristet
  • Vollzeit/Teilzeit

In unserem Fachdienst 51.30 –Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe- werden, neben den beschriebenen Aufgaben im Team der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, weitere Unterstützungsleistungen für Familien von zurzeit 29 Mitarbeiter*innen erbracht. So unterstützen die Mitarbeitenden der Unterhaltsvorschusskasse und der Beistandschaften Kinder und Eltern in Fragen der Unterhaltssicherung und -durchsetzung sowie bei Vaterschaftsfeststellungen.

Ihre Aufgaben

Zu Ihren Aufgaben als Sachbearbeiter*in in der wirtschaftlichen und rechtlichen Jugendhilfe gehören:

  • Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen nach dem SGB VIII
    - Prüfung von Anspruchsvoraussetzungen gem. §§ 1 und 27 ff. SGB VIII 
    - Entscheidung, Bescheidung und Gewährung von Leistungen
  • Fallberatungen und interdisziplinäre Zusammenarbeit mit pädagogischen Fachkräften des Sozialen Dienstes, insbesondere bei der Lösung herausfordernder Einzelfälle
  • Bearbeitung von finanziellen Ansprüchen und Ausgleichen sowie Erstattungspflichten des Kreises Segeberg
  • Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber anderen Leistungsträgern und Leistungsverpflichteten sowie Dritten (insb. andere Sozialleistungsträger und überörtliche Jugendhilfeträger
  • Ermittlung und Prüfung wirtschaftlicher Verhältnisse, Berechnung von Kostenbeiträgen, Heranziehung durch Erheben von Kostenbeiträgen

Was Sie mitbringen

Sie verfügen über

  • eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten mit abgeschlossenem Angestelltenlehrgang II oder
  • eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten mit einer Mindestpunktzahl von 12 und die Bereitschaft, den Angestelltenlehrgang II schnellstmöglich nachzuholen oder
  • das Bestehen einer Ausnahme von dem Prüfungserfordernis (gem. § 29a Abs. 7 TVÜ oder Punkt 7 Abs. 5 der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen zur Entgeltordnung VKA - von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind Beschäftigte befreit mit einer mindestens zwanzigjährigen Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren Tarifvertrags erfasst wird, oder bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber)

Darüber hinaus haben Sie idealerweise

  • Vorerfahrungen im Bereich der Jugend- oder Sozialhilfe sind wünschenswert
  • Umfassende Kenntnisse des Artikel 6 GG und des SGB VIII
  • zusätzlich gute Kenntnisse der Verfahrensvorschriften aus SGB I und SGB X, der Leistungsarten und Anspruchsvoraussetzungen nach SGB II, SGB V, SGB VI,SGBIX und SGB XII und der Unterhaltsvorschriften aus dem BGB
  • zusätzlich grundlegende Kenntnisse der Vorschriften des Familienrechts im BGB
  • eine gute Auffassungsgabe und Entscheidungsfähigkeit
  • Freundliches, sicheres und sachliches Auftreten gegenüber Kundinnen und Kunden
  • Belastbarkeit sowie Konfliktfähigkeit

Was wir Ihnen bieten

  • Wir stellen Sie unbefristet in Vollzeit (39 h/Woche) mit tarifgerechter Vergütung nach Entgeltgruppe E9bTVöD bzw. bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen nach Besoldungsgruppe A 10 SH BesG in Vollzeit (41 h/W) ein.
  • Die Stelle ist teilzeitgeeignet.
  • Sie erhalten 30 Tage Jahresurlaub, eine Jahressonderzahlung, Leistungsorientierte Bezahlung, eine zusätzliche Altersvorsorge bei der VBL.
  • Bei uns können Sie dank flexibler Arbeitszeiten, der Möglichkeit zu Telearbeit/ Home Office, der Bezuschussung von Ferienmaßnahmen oder der Kinder-/Pflegenotfallbetreuung Ihre ganz eigene Work-Life-Balance gestalten.
  • Wir begleiten Sie mit einer strukturierten Einarbeitung in Ihr neues Aufgabengebiet.
  • Sie möchten sich weiterbilden und ein gutes Betriebsklima ist Ihnen wichtig? Der Besuch von externen Seminaren, ein internes Fortbildungsprogramm, Weiterbildungsmöglichkeiten (z. B. Angestelltenlehrgang I+II, kommunale*r Bilanzbuchhalter*in) und Coachings stehen Ihnen zur Verfügung und fördern Ihre berufliche Entwicklung. Teambuildingevents und Betriebsausflüge begleiten und unterstützen das soziale Miteinander.
  • Unser betriebliches Gesundheitsmanagement und eigene Betriebssportgruppen wie Klettern, Laufen, Sportschützen, Fußball, Volleyball oder Bowling sorgen für soziale Begegnungen und gemeinsame Erlebnisse auch außerhalb der Arbeitszeit.
  • Arbeitsplatznahe, kostenfreie Parkmöglichkeiten und eine hauseigene Kantine kennzeichnen die Rahmenbedingungen für eine attraktive Aufgabe.
  • Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie Teil eines engagierten Teams werden möchten, welches Erfahrungswissen schätzt und gleichzeitig offen für neue, innovative Wege ist, dann …

Bewerben Sie sich!

...bis zum 22. August 2021

vorzugsweise über unser Online-Bewerbungsportal https://karriere.segeberg.de.

Die Vorstellungsgespräche werden voraussichtlich in der xx. Kalenderwoche stattfinden.

Für Fragen zum Bewerbungsprozess steht Ihnen unsere Personalreferentin Frau Czub, Tel. 04551/951-9655, gern zur Verfügung.

Fachliche Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gern die Fachdienstleitung Frau Mäder, Tel. 04551/951-9816.

Wir orientieren uns an den Zielen des Gleichstellungsgesetzes Schleswig-Holstein und fördern die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern auf der Basis des Frauenförderplans.
Menschen mit Schwerbehinderung werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Wir begrüßen ausdrücklich die Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Sollten Sie sich bereits in einem Beamtenverhältnis befinden, reichen Sie bitte die letzten dienstlichen Beurteilungen sowie eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte inkl. Postanschrift Ihrer personalverwaltenden Stelle mit ein.

Selbstverständlichkeit. Ausführliche Informationen finden Sie unter „Bewerbungsverfahren“

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Veröffentlicht am 28.08.2021

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