Sachbearbeitung im Bereich Bergaufsicht
Das Bergamt Stralsund ist obere Bergbehörde des Landes, Aufsichtsbehörde und gleichzeitig auch Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für bergrechtliche und energierechtliche Planfeststellungsverfahren. Es gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.
Ihre Aufgaben
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen
- Bearbeitung bergbaulicher Genehmigungsverfahren, insbesondere bergrechtliche Haupt-, Sonder- und Abschlussbetriebsplanverfahren im Steine- und Erden- Bergbau,
- Bearbeitung umweltrechtlicher Genehmigungen, die im Zusammenhang mit den bergbaulichen Tätigkeiten erforderlich sind,
- Überwachung bergbehördlich zu beaufsichtigender Betriebe und Anlagen (Vollzugskontrollen der Genehmigungen, Begehung von Tagebauen, Kontrollen an Betriebseinrichtungen, wie Bandanlagen, Schwimmbandanlagen, Aufbereitungsanlagen etc.),
- Erlass von Anordnungen sowie Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten,
- Untersuchung von Unfällen und besonderen Betriebsereignissen
Ihr Profil
- abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Geotechnik und Bergbau oder eine vergleichbare ingenieurtechnische Qualifikation,
- Erfahrungen aus der praktischen Tätigkeit im Steine- und Erdenbergbau sowie ein hoher technischer Sachverstand sind von großem Vorteil,
- Kenntnisse im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz,
- Kenntnisse bei der Bearbeitung umweltfachlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben sind gewünscht,
- ausgeprägte Bereitschaft und Fähigkeit zur eigenverantwortlichen und selbstständigen Aneignung der erforderlichen Kenntnisse auf rechtlichem und technischen Gebiet,
- Durchsetzungsvermögen und ein verbindliches Auftreten
Aufgrund der landesweiten Zuständigkeit und damit verbundenen häufigen Reisetätigkeiten im Rahmen der Kontrolltätigkeiten in den Tagebauen (Bergaufsicht) ist ein PKW-Führerschein erforderlich.
Darüber hinaus ist für Wahrnehmung der Kontrolltätigkeiten eine gute gesundheitliche Konstitution notwendig.
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