Assistenzarzt (m/w/d)
Stellenbeschreibung
Die DIAKO Nordfriesland gGmbH in Breklum sucht einen
Assistenzarzt (m/w/d)
für die Fachklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in Voll- oder Teilzeit, befristet im Rahmen der Facharztweiterbildung.
Ihre Aufgaben: Stationsärztliche psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung von Patient:innen mit psychiatrischen Störungsbildern | Sicherstellung einer patientenorientierten, sicheren und angemessenen Patientenversorgung | Teilnahme an Vordergrunddiensten | Erstellung von Verlaufsdokumentationen und | Rotation durch unsere Abteilungen für Allgemeinpsychiatrie, Suchtmedizin und Abschlussberichten Psychosomatik | Enge, respektvolle interdisziplinäre Zusammenarbeit mit verschiedenen Berufsgruppen und Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Fachklinik | aktive Mitgestaltung eines Modellprojektes (regionales Psychiatriebudget) | Enge Zusammenarbeit und Vernetzung mit allen Standorten der DIAKO Nordfriesland
Ihr Profil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin mit deutscher Approbation | Interesse an der psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung | Hohe Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit | Ausgeprägtes Einfühlungsvermögen und gute Kommunikationsfähigkeit | Eigenständige, verantwortungsvolle und patientenorientierte Arbeitsweise
Wir bieten Ihnen
- Die Arbeit in einem tollen Team mit flachen Hierarchien
- Flexible Arbeitszeiten mit familienfreundlichen Arbeitsbedingungen
- Vielfältige Weiterbildungsangebote
- Fahrradleasing, Betriebliches Gesundheitsmanagement mit gesundheitsförderlichen Angeboten
- Vergütung nach KTD mit Sozialleistungen und betrieblicher Altersversorgung
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen:
Chefärztin Dr. med. Güde Nickelsen,
Fachklinik für Psychiatrie, Psychosomatik & Psychotherapie
Tel.: 04671 408 3000
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung
Bitte bewerben Sie sich über unser digitales Bewerbungsformular.
Kennziffer: 26-062-06
Achtung: Gemäß Masern- und Infektionsschutzgesetz dürfen Sie Ihre Tätigkeit erst nach Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses über den Nachweis einer Immunität gegen Masern aufnehmen.
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