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Ausbildung: Justizfachwirtin / Justizfachwirt (m/w/d)

Justizfachwirte sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig und erledigen Aufgaben in sogenannten Serviceeinheiten, in denen die Tätigkeiten von Richtern, Rechtspflegern und Geschäftsstelle vernetzt werden. Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben wahr und sind für einen reibungslosen Geschäftsablauf mit verantwortlich. Sie sind Ansprechpartner für ratsuchende Bürger/-innen.

Zu den Aufgaben einer Justizfachwirtin/eines Justizfachwirts gehören insbesondere: 

Berufsbild

  • Anlegung und Verwaltung der Akten,
  • Fertigung von Schriftstücken,
  • Überwachung von Fristen und Terminen,
  • Protokollführung in Gerichtsverhandlungen,
  • Beantwortung von telefonischen und persönlichen Anfragen der Verfahrensbeteiligten,
  • Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln und Erklärungen,
  • Bewirkung der Zustellung von Schriftstücken und der Ladung von Parteien, Zeugen und Sachverständigen,
  • Erteilung von Beschluss- und Urteilsausfertigungen, Vollstreckungsklausel sowie Rechtskraft- und Notfristzeugnissen,
  • Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten,
  • Berechnung und Festsetzung der Entschädigung für Zeugen und der Vergütung von Sachverständigen,
  • Mitwirkung bei der Führung der öffentlichen Register bei Gerichten (z. B. Grundbuch-, Handels- und Vereinsregister) sowie Entscheidung über die Gewährung von Einsicht und die Erteilung von Auskünften und Abschriften aus den Registern.

Ausbildung

Die Ausbildung beginnt jeweils am 1. September eines Jahres und wird in einem zweijährigen Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (mittlerer Dienst) durchgeführt. Zu Beginn der Ausbildung erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Die Ausbildung unterteilt sich in praktische und theoretische Ausbildungsabschnitte. 

Die theoretische Ausbildung findet an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes M-V in Güstrow statt. Die praktische Ausbildung wird in den Serviceeinheiten bei einem Ausbildungsgericht sowie bei einer Staatsanwaltschaft in Mecklenburg-Vorpommern absolviert. 

Die Ausbildung vermittelt unter anderem Kenntnisse im Zivil- und Strafrecht, Familien- und Betreuungsrecht, Grundbuch-, Nachlass-, Register-, Zwangsvollstreckungs- und Kostenrecht sowie gerichtliche Verfahrensabläufe und Textverarbeitung. Darüber hinaus werden grundlegende Kenntnisse für die Anwendung der verschiedenen IT-Fachanwendungen vermittelt.

Besoldung und Urlaub

Die Anwärter/-innen erhalten als Beamte auf Widerruf Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.480,00 € brutto monatlich.

Ihr Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage jährlich.

Einstellungsvoraussetzungen

  • Abschluss der mittleren Reife/mindestens Berufsreife
  • deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz,
  • Höchstalter am Tag der Einstellung 34 Jahre (nicht älter als 37 Jahre bei schwerbehinderten und ihnen gleichstellten Menschen)
  • gute Deutschkenntnisse 

Darüber hinaus solltest du teamfähig, zuverlässig und belastbar sein, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein besitzen sowie eine offene und kommunikative Art haben. Selbständiges Arbeiten und das Erkennen von unterschiedlichsten Zusammenhängen sollte für dich kein Problem darstellen.

Die Bewerbung

Bewerbungsschluss ist jeweils der 30. November eines Jahres für den Ausbildungsbeginn im September des folgenden Jahres. 

Deine schriftliche Bewerbung sende bitte an: 

Der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock
Wallstraße 3
18055 Rostock

Deine Bewerbungsunterlagen sind mit folgenden Unterlagen vollständig:

  • aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben, das eine kurze Darstellung enthalten sollte, warum Du dich für diesen Beruf entschieden hast
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Schulabschlusszeugnis bzw. das letzte Schulzeugnis, soweit das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt
  • ggf. Zeugnisse einer Berufsausbildung
  • ggf. Nachweise/Zeugnisse für absolvierte Praktika, Qualifikationen

Nach erfolgreichen Abschluss

Die Anzahl der Ausbildungsplätze wird am Nachwuchsbedarf des Landes ausgerichtet. Nach einem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist daher die Übernahme in den Justizdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt.

Wenn du dich weiterqualifizieren möchtest, kannst du eine Ausbildung zur Gerichtsvollzieherin/zum Gerichtsvollzieher beginnen. Außerdem kannst du ein duales Studium zur Rechtspflegerin/zum Rechtspfleger aufnehmen, wenn du das Abitur oder die Fachhochschulreife besitzt.

Kontakt

Für weitere Informationen stehen wir Dir gerne zur Verfügung: 

Ansprechpartnerin:
Frau Miethe-Westphal
Tel.:0381/331-157
E-Mail: personal.olgbezirk@olg-rostock.mv-justiz.de

www.mv-justiz.de/karriere

Ausbildung: Justizfachwirtin / Justizfachwirt (m/w/d)

Mecklenburg-Vorpommern
Ausbildung
Mittlere Reife oder gleichwertig

Veröffentlicht am 01.09.2025

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