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Gesellschafter- oder Gesellschafterinnenwechsel und Änderungen der Vertretungsberechtigung mitteilen

Gesellschafter- oder Gesellschafterinnenwechsel und Änderungen der Vertretungsberechtigung mitteilen

Betriebe des zulassungspflichtigen Handwerks werden in der Handwerksrolle erfasst, solche des zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes. Für die Führung beider Register sind die Handwerkskammern auf regionaler Ebene zuständig.
In den von den Handwerkskammern geführten Registern sind Daten zu den Betriebsinhabern oder Betriebsinhaberinnen gespeichert. Ist Unternehmensträgerin eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, werden auch bestimmte Daten zu den Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen und zu vertretungsberechtigten Personen erfasst. Treten neue Gesellschafter oder Gesellschafterinnen ein oder scheiden alte Gesellschafter oder Gesellschafterinnen bei einer eingetragenen Gesellschaft aus, so ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen. Entsprechendes gilt für einen Wechsel der vertretungsberechtigten Personen, wenn etwa ein Geschäftsführungswechsel bei einer GmbH stattfindet.

Zuständige Stelle

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Liste aller zuständigen Handwerkskammern

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Voraussetzungen

  • Bei einer Handwerkskammer in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragener Betrieb
  • Mitzuteilen ist Eintritt neuer Gesellschafter oder Gesellschafterinnen oder Ausscheiden alter Gesellschafter oder Gesellschafterinnen oder
  • Wechsel der vertretungsberechtigten Personen von Gesellschaften (z. B. Geschäftsführungswechsel bei GmbH).

Verfahrensablauf

Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.

Fristen

keine

Handlungsgrundlage(n)

  • § 6 Absatz 1 Handwerksordnung (HwO)
  • § 19 Handwerksordnung (HwO)
  • Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
  • Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Schwerin

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Betrieb: Betriebsnummer
  • Betriebsname
  • Angaben zum Anliegen: Eintritt oder Austritt von Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen beziehungsweise Wechsel bei der Vertretungsbefugnis

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

08.06.2023

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Gesellschafter- oder Gesellschafterinnenwechsel und Änderungen der Vertretungsberechtigung mitteilen

Stadt Marlow
Schwerin
Unbefristet, Vollzeit

Veröffentlicht am 18.07.2025

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