Mitarbeiterin oder Mitarbeiter (m/w/d) in dem Projekt „Taskforce Zivile Verteidigung“
Öffentliche Stellenausschreibung
Für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber
Im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines
Mitarbeiterin oder Mitarbeiters (m/w/d) in dem Projekt „Taskforce Zivile Verteidigung“
in Vollzeit oder Teilzeit auf Dauer zu besetzen.
Über uns
Im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport arbeiten mehr als 500 Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabenbereichen, die auf sieben Abteilungen aufgeteilt sind. Neben der allgemeinen Abteilung 1, die sich mit Fragen der inneren Organisation, der Personalverwaltung und rechtlichen Grundsatzfragen befasst, gibt es weitere sechs Fachabteilungen: Abteilung für Bevölkerungsschutz und Ordnungsrecht (Abteilung 2), Kommunalabteilung (Abteilung 3), Polizeiabteilung (Abteilung 4), Bauen und Wohnen (Abteilung 5), Landesplanung (Abteilung 6) sowie Verfassungsschutz (Abteilung 7).
Die Taskforce Zivile Verteidigung koordiniert im Land Schleswig-Holstein die vier Säulen der zivilen Verteidigung mit den Aufgabenbereichen
- Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
- Zivilschutz
- Versorgung der Bevölkerung, der Staats- und Regierungsorgane, der für den Zivilschutz und die staatliche Notfallvorsorge zuständigen Stellen und der Streitkräfte
- Unterstützung der Streitkräfte.
Der Taskforce Zivile Verteidigung sind weitere Mitarbeiter von verschiedenen Akteuren zugeordnet, die nicht Teil der Landesregierung sind, wie z. B. die Bundeswehr mit dem Landeskommando Schleswig-Holstein, den Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammer, der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände, dem Technischen Hilfswerk, dem Deutschen Roten Kreuz - Landesverband Schleswig-Holstein und weiteren.
Ihre Aufgaben
Der Schutz und die Versorgung der Bevölkerung, die Handlungsfähigkeit des Staates und Unterstützung der eigenen sowie der alliierten Streitkräfte sollen im Spannungs- und Verteidigungsfall reibungslos funktionieren. Dies erfordert einen Krisenreaktionsmechanismus, in den alle öffentlichen Stellen eingebunden sind, die einen Beitrag zur Gesamtverteidigung zu leisten haben. Ein solches Krisenreaktionsinstrument ist in Deutschland die Zivile Alarmplanung.
Sie ist das Instrument zur Sicherstellung der planerischen Vorbereitung sowie der verzugslosen und durchgängigen Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz und zur Versorgung der Bevölkerung, zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen und zur Unterstützung der Streitkräfte in Krisensituationen. Der Zivile Alarmplan ist quasi die „Alarm- und Ausrückeordnung“ für Verwaltungen.
Voraussetzung für die Zivile Alarmplanung ist ein Lagebild. Dafür dienen Melderichtlinien. Die für das Melde- und Lagewesen erlassene „Richtlinie für das Zivile Meldewesen“ be-schreibt die Verfahren, Strukturen und Inhalte für die Erstellung eines Gesamtlagebildes auf Landesebene. Dieses umfasst alle lebens- und verteidigungswichtigen Aspekte und setzt sich aus den Teillagebildern der verantwortlichen Ressorts zusammen. Durch die Beobachtung und Bewertung der Situation (Lage) im Land und in der Bundesrepublik Deutschland wird eine ggf. notwendige Reaktion abgeleitet, um negative Folgen zu vermeiden oder zu minimieren. Diese Reaktion erfolgt vor allem durch Auslösung von Alarmmaßnahmen.
Die Aufgaben auf dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz liegen in der Umsetzung der „Richtlinie für das Zivile Meldewesen“ für das Land Schleswig-Holstein. Hinzu kommt die Unterstützung der Fachressorts beim Aufbau des Zivilen Meldewesens für die Fachlagen. Zum Aufbau des Zivilen Meldewesens gehören insgesamt 12 Fachlagen:
- Fachlage 1: Gesetzgebung, allgemeine und innere Verwaltung
- Fachlage 2: Wirtschaft
- Fachlage 3: Ernährung
- Fachlage 4: Gesundheitswesen
- Fachlage 5: Verkehr
- Fachlage 6: Justiz
- Fachlage 7: Bauwesen des Bundes
- Fachlage 8: Arbeit
- Fachlage 9: Geld und Kredit
- Fachlage 10: Finanzen
- Fachlage 11: Informationstechnik, Cybersicherheit
- Fachlage 12: Radiologische Lage
Zudem ist die Mitarbeit in Form und Funktion einer Nutzervertretung für das Projekt VS-konforme Kommunikation (VS-KOM) geplant.
Das bringen Sie mit
- die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste oder einen erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrganges II und mehrjährige Berufserfahrung in der Funktionsebene der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt
Darüber hinaus ergeben sich für die Besetzung der Stelle folgende Anforderungen:
- Die Übernahme von Verantwortung ist für Sie selbstverständlich. Ihre Entscheidungen treffen Sie weitsichtig.
- Veränderungen gegenüber sind Sie aufgeschlossen und gestalten diese aktiv mit.
- Sie managen sich selbst unter Beachtung der Prioritäten des Arbeitsplatzes.
- die Fähigkeit, in der mündlichen und schriftlichen Darstellung auch komplexe Sachverhalte anschaulich zu erklären
- Kenntnisse methodischer und systematischer Rechtsanwendung
- Kenntnis verwaltungstechnischer Abläufe
- Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
- eine schnelle Auffassungsgabe, Entscheidungsfreude sowie ein hohes Maß an Kooperationsfähigkeit
- eine hohe - auch psychische - Belastbarkeit, Flexibilität
- ein ausgeprägtes Verständnis für die besonderen Belange der Taskforce und ihrer Aufgaben
- ein besonderes Maß an Verschwiegenheit und Zuverlässigkeit
Zudem wäre wünschenswert:
- Kenntnisse und Erfahrung in Planungstechniken - Projektmanagement
- Fähigkeit zum logischen und analytischen Denken sowie zum konzeptionellen Arbeiten
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) müssen bereit sein, sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen.
Wir bieten Ihnen
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 13 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 12 TV-L möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
- ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
- ein kollegiales Arbeitsklima
- ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
- individuelle Personalentwicklung
- ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
- eine gute Anbindung an den ÖPNV
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird für den Arbeitsplatz geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere hinsichtlich der Anforderungen des Arbeitsplatzes und der gewünschten Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit der letzten Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte unter dem Stichwort „IV PTZV 7“ bis zum
15\. Juli 2025
an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, -Personalreferat IV 13 - Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel, gerne in elektronischer Form an Frau Marie Steinfatt (marie.steinfatt@im.landsh.de).
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren stehen Ihnen Frau Marie Steinfatt (marie.steinfatt@im.landsh.de oder Telefon 0431/988-33 75) und der Personalreferent, Herr Sven Scholze (sven.scholze@im.landsh.deoder Telefon 0431-988/27 13), gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an den Leiter der Taskforce Guido Schlütz (guido.schluetz@im.landsh.de oder 0431/988-3457).
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