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Sachbearbeiter Bauleitplanung/Bauordnung

Detailansicht des Stellenangebots Stellendetails zu: Sachbearbeiter Bauleitplanung/Bauordnung Sachbearbeiter Bauleitplanung/BauordnungKopfbereichArbeitFachwirt/in - VerwaltungSachbearbeiter Bauleitplanung/BauordnungAmt ZüssowVollzeitZüssowab sofortunbefristetGesternStellenbeschreibung

Im Amt Züssow ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die unbefristete Vollzeitstelle „Sachbearbeiter Bauleitplanung/Bauordnung “ (m/w/d)

im Fachbereich Bau- und Grundstücksmanagement, Bürgerbüro Gützkow zu besetzen.

Aufgabenschwerpunkte:

Verfahren der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung bearbeiten
Erarbeitung und Fortschreibung sonstiger Satzungen gemäß den Verfahrensvorschriften des Baugesetzbuches
Abschluss von Vorhaben- und Erschließungsplänen, städtebaulichen Verträge sowie Verträge gemäß EEG/BüGEmbeteilG MV und deren
Durchführung sichern
Allg. Aufgaben der städtebaulichen Planung
Mitwirkung bei der Regionalplanung
Sanierungsmaßnahmen nach BauGB
Stadtgestaltung/Stadtbildpflege
Mitwirkung bei Denkmalschutz und -pflege
Bürgerberatung/Auskunftserteilung zu städteplanerischen Belangen
Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren
Mitwirkung bei Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten und bei der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an baulichen Anlagen

Wir bieten

ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit
tarifgerechte Vergütung nach Entgeltgruppe 9c TVöD-VKA
Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt und vermögenswirksame Leistungen
betriebliche Altersvorsorge
fachliche Weiterbildungsmöglichkeiten
30 Tage Urlaub sowie bezahlte Freistellung am 24. und 31.12.
flexible Arbeitszeitregelungen durch Gleitzeit und Homeoffice
familienfreundliche Arbeitsbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Anforderungsprofil

Befähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst oder
Erfolgreicher Abschluss des Angestelltenlehrgang II, des Fortbildungslehrganges zum Verwaltungsfachwirt oder
Erfolgreicher Abschluss der Studiengänge „Verwaltungs-Diplom (VWA)“ oder „Verwaltungsbetriebswirt (VWA) oder
Erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Ingenieurwesen Fachrichtung Stadtplanung, Raumplanung oder Stadt- und
Regionalplanung (Diplom (FH) bzw. Bachelor Sc./Eng.)
wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich des Baurechts sowie der weiteren einschlägigen Rechtsgrundlagen sowie Kenntnisse im Bereich
des Vergabewesens
Hinweis: Die Einarbeitung erfolgt durch die derzeitige Stelleninhaberin.

Wir erwarten

Bereitschaft zur Durchführung des Protokolldienstes bei Sitzungen gemeindlicher Gremien (3-4 Termine jährlich in den Abendstunden)
Führerschein Klasse B und Bereitschaft zum Führen von Dienstfahrzeugen sowie zur Nutzung des privaten Pkws bei dienstlichem Erfordernis
Bürgerorientiertes Arbeiten, sicheres und verbindliches Auftreten Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt
berücksichtigt.
Senden Sie Ihre Bewerbung als pdf-Datei mit dem Betreff „SB Bauordnung“ bis zum 26.05.2024 an bewerbung@amt-zuessow.de
Schriftliche Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen richten Sie bitte an folgende Anschrift:
Amt Züssow,
Der Amtsvorsteher -
Zentrale Verwaltung, Kennwort: SB Bauordnung,
Dorfstraße 6,
17495 Züssow.
Bewerbungsschluss ist am 26.05.2024.
Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet Ihnen Herr Gebhardt unter 038355/643-114.
Hinweise zur Bewerbung:
Senden Sie uns bitte keine Bewerbungsmappen und Schutzfolien zu, da sämtliche Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens innerhalb von 6 Monaten aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet bzw. gelöscht werden. Mit der Bewerbung verbundene Kosten sowie Fahrkosten werden nicht erstattet. Hinweise zum Datenschutz bzw. zur Datenerhebung in Bezug auf das Bewerbungsverfahren finden Sie unter:
https://www.amt-zuessow.de/export/sites/amtzuessow/download/stellenangeb...
Infoblatt-DS-GVO-Bewerbung.pdf
Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!
Züssow, den 12.04.2024
gez. H. Wendt
Amtsvorsteher
ArbeitsorteKarte anzeigen

Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.

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Veröffentlicht am 07.05.2024

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