Das Brandenburgische Oberlandesgericht ist als landesweit zuständige Justizverwaltungsbehörde für die Betreuung der vier Landgerichte und vierundzwanzig Amtsgerichte des Landes, eingeschlossen Grundbuchämter und Gerichtsvollzieherdienst, verantwortlich. Hinzu kommen Verwaltungsaufgaben anderer Art wie etwa die Organisation der Referendarausbildung und die Bearbeitung von Justizschadenssachen. Einzelne Verwaltungsaufgaben nimmt das Oberlandesgericht für andere Zweige der Justiz mit wahr.