Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise Anstalt des öffentlichen Rechts (KOSOZ AöR)

Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise Anstalt des öffentlichen Rechts (KOSOZ AöR)
Hopfenstr. 2d
24114 Kiel

Über das Unternehmen

Durch das Gesetz zur Ausführung des SGB XII –AG-SGB XII- vom
31.03.2015 ist durch das Land Schleswig-Holstein den Kreisen und
kreisfreien Städten als örtlichen Sozialhilfeträgern die sachliche
Zuständigkeit für alle in § 8 Nrn. 1-5 und 7 SGB XII genannten Hilfen
und für die ambulanten Hilfen nach § 8 Nr. 6 SGB XII übertragen. Zur
Koordinierung und Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung haben die Kreise Dithmarschen, Nordfriesland, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Segeberg, Steinburg, Stormarn auf der Grundlage des § 19 b ff. GkZ zum 30. Mai 2016 das gemeinsames Kommunalunternehmen Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Die Betriebsaufnahme ist auf den 01. Juni 2016 festgelegt.

Der Errichtungsvertrag für das gemeinsame Kommunalunternehmen wurde am 02. Mai 2016 von den Vertretern der elf schleswig-holsteinischen Kreise
unterzeichnet. Am 30. Mai 2016 trat in Kiel der Verwaltungsrat des neuen
Kommunalunternehmens zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.

Art des Unternehmens: 
Unternehmen
Branche: 
Regierung und Militär
Gesuchte Berufsfelder: 
Büro und Personal

Unternehmensstandorte

Adresse

Hopfenstr. 2d
24114 Kiel