Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein ist die Datenschutzaufsichtsbehörde nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Landesdatenschutzgesetz. Auf dieser Grundlage sind zahlreiche Aufgaben zu erfüllen, beispielsweise die Anwendung des Datenschutzrechts zu überwachen und durchzusetzen, sowie Beschwerden von betroffenen Personen nachzugehen.