Die Universitätsklinika Kiel und Lübeck bilden laut eines Beschlusses der Landesregierung Schleswig-Holstein seit dem 1.Januar 2003 unter Beibehaltung der bisherigen Standorte gemeinsam das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH). Das UKSH wird als eine Anstalt des öffentlichen Rechts in der Trägerschaft des Landes Schleswig-Holstein geführt.
Das UKSH ist der einzige Maximalversorger und größte Arbeitgeber des Landes. Mehr als 14.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen eine höchst individuelle Versorgung sicher – unverzichtbar für die Menschen in Schleswig-Holstein.