Wasser- und Bodenverband Nauen

Wasser- und Bodenverband Nauen
Am Schlangenhorst 23
14641 Nauen

Über das Unternehmen

Das Verbandsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes „Großer
Havelländischer Hauptkanal – Havelkanal – Havelseen befindet sich imwestlichen Brandenburg zwischen Brandenburg an der Havel im Westen und Potsdam im Osten. In Nord-Südrichtung erstreckt sich das

Zuständigkeitsgebiet von Tietzow bis Fichtenwalde.

Unser Verband realisiert diverse Maßnahmen zur Naturnahen
Entwicklung von Gewässern (WRRL) und Verbesserung des
Landschaftswasserhaushaltes, die von der Europäischen Union gefördert
werden. Weiterführende Links | Eler Brandenburg (Link) | Europäische Kommission - Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (Link) | Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (Link)

Es umfasst eine Fläche von ca. 165.000 ha. Die
Geschäftsstelle befindet sich in Nauen. Darüber hinaus gibt es einen
Stützpunkt in Möthlow.

Der Verband unterhält und bewirtschaftet:

  • Für seine Mitglieder
  • 2.116 km Gewässer II. Ordnung, davon ca. 22 km verrohrt
  • 35 Schöpfwerke mit öffentlichem Interesse
  • 663 Stauanlagen, davon 36 Wehre
  • 2.043 Durchlässe
  • Im Auftrag des LfU
  • 73,5 km Gewässer I. Ordnung
  • 13,5 km Druckwassergräben
  • 57,6 km Hochwasserschutzdeiche
  • 1 Schöpfwerk

Verbandsaufgaben

Die Aufgaben des Verbandes
werden durch gesetzliche Regelungen und die Satzung vorgegeben. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes definiert in § 39 die Aufgaben der Gewässerunterhaltung auszugsweise wie folgt:

§ 39 Gewässerunterhaltung

(1) Die Unterhaltung eines
oberirdischen Gewässers umfasst seine Pflege und Entwicklung als
öffentlichrechtliche Verpflichtung (Unterhaltungslast). Zur
Gewässerunterhaltung gehören insbesondere:

  1. die Erhaltung des
    Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen
    Wasserabflusses,
  2. die Erhaltung der Ufer, …
  3. die Erhaltung der Schiffbarkeit ….
  4. die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers …

Das Brandenburgische Wassergesetz (BbgWG) hat den Umfang der Gewässerunterhaltung in § 78 geregelt. Darin heißt es:

§ 78 Umfang der Gewässerunterhaltung

„Die Gewässerunterhaltung ist
nach Maßgabe der von der obersten Wasserbehörde eingeführten Richtlinie
und unter Beachtung der Ergebnisse der Gewässerschauen durchzuführen.“

Zusätzlich wird den
Gewässerunterhaltungsverbänden in § 79 BbgWG die Durchführung der
Unterhaltung an den Gewässern I. Ordnung übertragen

Paragraph 4 der Satzung des WBV konkretisiert die vorgenannten Gesetzesinhalte und unterscheidet zwischen Pflicht- und freiwilligen Aufgaben des Verbandes.

Art des Unternehmens: 
Unternehmen
Branche: 
Andere / Nicht klassifiziert

Unternehmensstandorte

Adresse

Am Schlangenhorst 23
14641 Nauen