Im Wasser- und Bodenverband Hellbach-Conventer Niederung ist ab 01.09.2024 die Stelle eines
Bauhofmitarbeiter (m/w/d)
zu besetzen. Der Arbeitsort ist das Verbandsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes mit Sitz in Kröpelin.
Ihre Tätigkeit
- Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen an Fließgewässern des Verbandes,
insbesondere:
- Mahd des Gewässerprofils mit Freischneider
- Handräumung der Gewässerläufe
- Beseitigung von Abflusshindernissen
- Kontrollen und Reparatur/Wartung von Rohrleitungen und wasserbaulichen Anlagen (Staue und Wehre)
- Kontrolle, Betrieb und Wartung von Schöpfwerken
- Gehölzpflege an den Gewässer
- Aufmessungen mittels GPS
- Dokumentation der täglichen Arbeiten (digital)
Ihr Profil
- abgeschlossene Berufsausbildung in einer Fachrichtung mit Bezug zum Tätigkeitsprofil
- Führerschein Klasse BE
- Flexibilität hinsichtlich der wechselnden Einsatzorte und Arbeitsaufgaben
- physische Belastbarkeit (körperliche Arbeit unter freiem Himmel)
- Motorsägenschein bzw. die Bereitschaft zum Erwerb
- technisches Verständnis
- wünschenswert sind Erfahrungen im Tief- oder Wasserbau oder in ähnlichen Bereichen
Wir bieten
- eine abwechslungsreiche Tätigkeit
- die Arbeit in einem kleinen Team (3 Mitarbeiter)
- regelmäßige Arbeitszeiten (kein Ausliegen)
- eine unbefristete Vollzeitstelle
- eine Vergütung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD-VKA)
- eine betriebliche Altersvorsorge
- 30 Tage Urlaub
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 10.06.2024 vorzugsweise per E-Mail als PDF-Datei oder per Post an den
Wasser- und Bodenverband „Hellbach – Conventer Niederung“
Wismarsche Str. 51, 18236 Kröpelin | wbv-kroepelin@wbv-mv.de
Für Fragen wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer des Verbandes, Herrn Marco Schreiber,
Tel. 038292/7326.
Nach Abschluss der Stellenbesetzungsverfahren verbleiben die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen einen Monat bei der Geschäftsstelle des Wasser- und Bodenverbandes und werden danach vernichtet.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 b) und e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Mit der Bewerbung verbunden Kosten können nicht erstattet werden.