Die Stadt Preetz sucht zum 1. Juni 2026 unbefristet
ein/e Hausmeister/in (m/w/d)
in Vollzeit (39) für die Hermann-Ehlers-Schule.
Die Grundschule wird derzeit von rd. 320 Schülerinnen und Schülern in 14 Klassen besucht. Zur Schule gehören eine Sporthalle, die von Vereinen und Verbänden außerhalb der Schulzeiten genutzt wird und künftig eine Offene Ganztagsschule.
Ihr Profil und Ihre Aufgabenschwerpunkte:
- abgeschlossene handwerkliche Ausbildung, vorzugsweise in den Bereichen Tischlerei, Elektrohandwerk, Sanitär- oder Heizungsbau, o.ä.
- Betreuung und Instandhaltung der Gebäude
- Pflege der Außenanlagen
- Winterdienst
- selbständiges Arbeiten
- zuverlässig, motiviert und teamfähig
Unser Angebot:
- vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit
- unbefristete Vollzeitstelle (39,0 Stunden/Woche)
- tarifgerechte Vergütung nach Entgeltgruppe 5 TVöD
- Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, betriebliche Zusatzversicherung
- Zuschuss zum NAH.SH-Jobticket bzw. Arbeitgeberzuschuss beim Fahrradkauf
Die gesetzlichen Bestimmungen des Schwerbehindertengesetzes und des Gleichstellungsgesetzes werden beachtet.
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung über die Internetseite der Stadt Preetz unter der Rubrik „Stellenangebote“ auf www.preetz.de mit Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnissen sowie Nachweise über berufliche Tätigkeiten oder Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 31. Januar 2026 an die:
Stadt Preetz
Fachbereich Allgemeine Verwaltung
SG Zentrale Dienste, Jugend, Sport, Kultur
Bahnhofstr. 24
24211 Preetz
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Frau Timmermann (Tel. 04342 / 303-217) oder Frau Hinsching (Tel. 04342 / 303-221) gern zur Verfügung.
Wir bitten um Verständnis, dass bei schriftlichen Bewerbungen die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden. Reichen Sie daher keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Bewerbungskosten werden von der Stadt Preetz nicht erstattet.