Stellvertr. Schulleiter/in
Stellenbeschreibung
04_75235470_2984
Stellvertr. Schulleiter/in an einer Förderschule in Ludwigslust
Schule an der Bleiche Ludwigslust; Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Schulart
Förderschule
Erforderliche Qualifikation
Lehramt für Sonderpädagogik
Dauer der Anstellung
unbefristet
Arbeitsumfang
Vollzeit
Entgelt/Besoldung
E 13 / A 13
Arbeitsbeginn ab
sofort
Bewerbung bis
01.09.2025
Weitere Hinweise
Persönliche Voraussetzungen
- Mehrjährige Lehrtätigkeit
- Ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Eigeninitiative, Teamfähigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit, Motivation sowie überdurchschnittliches Engagement
- Strukturierte Arbeitsweise
- Sichere fundierte PC-Anwendungskenntnisse (Outlook, Word, Excel, Powerpoint) und Kenntnisse zur Lernplattform „itslearning“
Aufgabenbeschreibung
- Wahrnehmung der Verantwortung in seiner Zuständigkeit für die pädagogische Arbeit und die Verwaltung der Schule entsprechend den Rechts- und Verwaltungsvorschriften
- Vorgesetzter des an Schule beschäftigten Personals
- Zusammenarbeit mit Schulträger und außerschulischen Kooperationspartnern
- Zusammenarbeit mit Schüler- und Elternvertretung
- Initiieren von Prozessen der Schulentwicklung und Leitung der internen Evaluation
Förderung der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften
Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir im Bewerbungsbogen, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten. Sofern Sie Ihre postalisch übersandten Bewerbungsunterlagen zurückerhalten möchten, müssen Sie dies der Schule mittteilen und einen ausreichend frankierten Briefumschlag zur Verfügung stellen.
Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens zu den Akten genommen und nach Ablauf der Lagerungsfristen vernichtet. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis.
Durch die Bewerbung erklären Sie sich zudem mit der Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten ausschließlich für den Bewerbungsprozess einverstanden. Die Daten werden sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsprozesses gelöscht.
Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.